Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Personenbeförderungs- und Botenfahrten, die von Viennalltaxi (im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet) innerhalb von Österreich und in angrenzende Auslandsländer durchgeführt werden. Jegliche abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden (im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet) finden keine Anwendung, selbst wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung seitens des Auftragnehmers. Mit der Erteilung eines Auftrags nimmt der Auftraggeber die nachfolgenden AGB zur Kenntnis und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag durch den Auftragnehmer bestätigt wird.
Diese Datenschutzrichtlinie gilt für personenbezogene Informationen, einschließlich aller Daten, die wir von Ihnen erheben, verwenden und teilen, wie unten näher beschrieben. Sie gilt für alle unsere Websites und Dienste sowie unsere mobilen Anwendungen (gemeinsam die „Dienste“). Diese Datenschutzrichtlinie gilt nicht dafür, wie unsere Benutzer Daten nutzen oder teilen können, die sie mithilfe unserer Dienste erfassen.
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Die Website verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Kunden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu schützen. Kundendaten werden nur für die Abwicklung von Buchungen und die Verbesserung der Servicequalität verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder vom Kunden autorisiert.
Nutzung der Dienste, Website-Besuche und Unterstützung
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Wir speichern diese Daten, die wir sammeln, an verschiedenen Stellen innerhalb unserer Infrastruktur, einschließlich Systemprotokolldateien, Datenbanken und Analyseystemen.
Die abgeschlossene Fahrt ist unmittelbar vor Ort im Fahrzeug zu begleichen. Als Zahlungsmöglichkeiten akzeptieren wir gängige Kredit- und Bankkarten (EC-Karten) sowie Bargeld (EURO). Sollte der Auftraggeber beabsichtigen, mit einer Karte zu bezahlen, jedoch aufgrund unzureichender Deckung die Zahlung nicht möglich sein, ist der ausstehende Betrag in bar zu entrichten. Die bei der Buchung gewählte Zahlungsmethode muss eingehalten werden. Im Falle einer Barzahlung kann es unter Umständen nicht möglich sein (wenn kein entsprechendes Gerät im Fahrzeug vorhanden ist). In solch einem Fall ist die Fahrt bar zu bezahlen. Alle angegebenen Festpreise sind Bruttopreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise basieren auf der Entfernung (Bezirk) vom Flughafen und der Größe des Fahrzeugs (Anzahl der Passagiere). Diese Preise sind fest und ändern sich nicht, es sei denn, es erfolgt eine Umbuchung auf einen anderen Bezirk oder eine andere Fahrzeuggröße.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, eine gebuchte Fahrt jederzeit zu stornieren. Die Stornierung unterliegt einer Gebühr, die je nach Zeitpunkt der Stornierung variiert:
Stornogebühren:
Für Wartezeiten wird dem Auftraggeber grundsätzlich eine Gebühr von € 40 pro Stunde in Rechnung gestellt. Dabei wird zwischen normalen Fahrten und Flughafenabholungen unterschieden. Bei Fahrten innerhalb Wiens wird nach dem Taxameter abgerechnet, außerhalb von Wien gilt ein Pauschalpreis, und bei Botenfahrten erfolgt die Abrechnung pro angefangener Viertelstunde, wobei die ersten 5 Minuten Wartezeit im Preis enthalten sind. Bei Flughafenabholungen ist eine Wartezeit von 30 Minuten nach der Ankunftszeit inklusive. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Auftragnehmer über Verspätungen oder Änderungen im Flugplan zu informieren. Diese Regelung gilt auch für andere Transportmittel. Zudem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Flughafenabholungen zu stornieren, wenn Folgeaufträge nicht rechtzeitig ausgeführt werden können. In diesem Fall wird die Leistung als erbracht betrachtet und dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt.
Die Bezahlung für erbrachte Leistungen, einschließlich eventuell angefallener Barauslagen, über die der Auftraggeber vor Vertragsabschluss informiert werden muss, erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Rechnung. Ein Zahlungsziel von 14 Tagen wird gewährt. Die Zahlung gilt als fristgerecht, wenn sie innerhalb dieser Frist auf dem Konto des Auftragnehmers eingeht. Jegliche Zahlung wird zur Tilgung der ältesten noch offenen Forderung verwendet. Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz erhoben. Darüber hinaus trägt der Auftraggeber sämtliche Gebühren, Spesen und sonstigen Kosten, die im Rahmen der Forderungseintreibung anfallen, in vollem Umfang.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, sämtliche vereinbarten Leistungen mit höchster Sorgfalt und Fachkenntnis zu erfüllen. Er haftet gegenüber dem Kunden lediglich für Schadenersatz in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften für die Haftung.
Für alle Fahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorhanden. Sollte der Auftraggeber zusätzliche Versicherungen benötigen, obliegt dies seiner Verantwortung.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eventuelle Terminverzögerungen und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen, sofern diese nicht auf sein eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Dies schließt Verzögerungen aufgrund von Verkehrsstaus, Straßensperrungen, Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen oder widrigen Wetterbedingungen ein.
Der Auftraggeber muss sich an die Verkehrsregeln halten. Er ist dafür verantwortlich, dass Kinder unter 18 Jahren sicher transportiert werden, wenn sie mit ihm reisen. Außerdem darf er die Dienstleistungen des Auftragnehmers nicht missbrauchen, keine anderen Passagiere behindern, keine Gesetze brechen, keinen Schaden verursachen, im Fahrzeug nicht rauchen und die Bezahlung nicht verweigern.
Wenn der Auftraggeber gegen diese Regeln verstößt, kann der Auftragnehmer Maßnahmen ergreifen. Bei Botenfahrten muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die zu transportierenden Dinge gut verpackt sind. Andernfalls muss er für eventuelle Schäden haften, auch wenn der Auftragnehmer oder der Fahrer/Subunternehmer keine Schuld trägt.
Bei der Beauftragung verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer umfassend und genau über alle Details der gebuchten Fahrt zu informieren. Dazu gehören Informationen über die Passagiere, den Zeitpunkt und den Ort der Dienstleistung sowie gegebenenfalls Transportgüter. Wenn der Auftraggeber falsche oder unvollständige Informationen bereitstellt, haftet der Auftragnehmer nicht für entstandene Schäden. Jegliche Änderungen der vereinbarten Abholzeit müssen sofort dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Schäden, die durch verspätete Mitteilungen entstehen.
Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer über gefährliches oder verderbliches Transportgut, die Mitnahme von Tieren sowie Wertgegenstände oder Geld (einschließlich des genauen Werts oder Betrags) zu informieren. Wenn der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nachkommt, haftet er für alle daraus resultierenden Kosten oder Schäden gegenüber dem Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht gemeldete Güter auf Kosten und Risiko des Auftraggebers zu entladen und zu verwahren. Wenn der Transport aufgrund unvollständiger oder falscher Informationen nicht durchgeführt werden kann, kann der Auftragnehmer oder der Fahrer/Subunternehmer die Durchführung verweigern, behält jedoch den Anspruch auf Entgelt. Gegebenenfalls kann der Auftragnehmer den Preis vor Ort an die neuen Gegebenheiten anpassen.
Für sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen Viennalltaxi und seinen Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.